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Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertiges Wirtschaftsgut Logo #42000 Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Sinne des {§|6|estg|juris} Abs. 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ist seit dem 1. Januar 2010 ein Wirtschaftsgut, welches == Anschaffungskosten == Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Geringwertiges_Wirtschaftsgut

geringwertiges Wirtschaftsgut

geringwertiges Wirtschaftsgut Logo #40102Wirtschaftsgut, dessen Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um die darin enthaltene Umsatzsteuer, einen gesetzlich vorgegebenen Wert nicht übersteigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter können im allgemeinen in der Zugangsperiode vollständig abgeschrieben werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertiges Wirtschaftsgut Logo #42047Siehe GWG
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertiges Wirtschaftsgut Logo #42811Siehe GWG
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Geringwertiges Wirtschaftsgut

Geringwertiges Wirtschaftsgut Logo #42870Unter einem geringwertigen Wirtschaftsgut (GWG) wird gemäß § 6 Absatz 2 des deutschen Einkommensteuergesetzes ein nicht bewegliches, abnutzbares, selbständig nutzbares Wirtschaftsgut, welches zum Anlagevermögen des Unternehmens gehört und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 Euro nicht übersteigen, verstanden.
Gefunden auf https://www.fh-studiengang.de/fachwissen/rewe/../geringwertiges-wirtschafts
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